AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.0 Geltung, Angebot und Vertragsabschluss
1.1
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hans Maile Gaswarnanlagen GmbH (im Folgenden „Maile“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller Verträge, die Maile mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Vertragspartner.
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn Maile ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Ein Einverständnis von Maile mit der Geltung fremder AGB bedarf in jedem Fall der auf den Einzelfall bezogenen schriftlichen Zustimmung von Maile.
1.2
Alle Angebote von Maile sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen ab Zugang annehmen.
1.3
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Ausführung der Lieferung durch Maile innerhalb dieser Frist zustande. Erfolgt eine
Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
1.4
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Maile und dem Vertragspartner ist der schriftlich geschlossene Vertrag nebst diesen
AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
1.5
Maile behält sich Konstruktions- und/oder Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Zumutbar sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen und Anpassungen an den neuesten Stand von Technik und Wissenschaft, Verbesserungen der Konstruktion und der Materialauswahl. Angaben über Mengen, Maße, Farben, Gewichte etc. sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung erteilt wurde oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
2.0 Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Sämtliche Preise verstehen sich in € zuzüglich, Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sowie Verpackungs- und Versandkosten ab Werk (Dürnau). Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
2.2
Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Maile zugrunde liegen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Maile.
2.3
Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug, sofern ein solcher nicht vereinbart wurde. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang bei Maile.
Schecks gelten erst ab Einlösung als Zahlung. Leistet der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen und Verzugsschäden bleibt unberührt.
2.4
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.0 Zahlungsverzug
3.1
Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, kann Maile unbeschadet sonstiger Rechte dem Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch Maile nicht mehr erfolgen wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Maile berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann i. H. v. 25 % des vereinbarten Preises zuzüglich Umsatzsteuer gefordert werden, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3.2
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Vertragspartner als Verbraucher mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein Zehntel des vereinbarten Preises beträgt oder der Vertragspartner als Unternehmer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder für sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt worden ist.
4.0 Lieferung
4.1
Fristen und Termine für Lieferungen oder Leistungen von Maile gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Termin oder eine fixe Frist vereinbart wurde. Maile kann unbeschadet ihrer Rechte aus Verzugsgesichtspunkten eine Verlängerung um den Zeitraum ansetzen, in dem der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
4.2
Maile haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Maile nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Maile die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Vertragspartner infolge der Verzögerung die Abnahme nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung ggü. Maile vom Vertrag zurücktreten.
4.3
Maile ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5.0 Erfüllungsort, Gefahrübergang
5.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dürnau, soweit nicht Anderes bestimmt ist. Schuldet Maile auch Arbeiten ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Arbeiten zu erbringen sind.
5.2
Die Gefahr geht spätestens mit der Versendung der Lieferung auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei Teilleistungen.
6.0 Bestellungen auf Abruf
Von Maile bestätigte Bestellungen auf Abruf, müssen sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückbestellungen oder nachträglicher auf-Abruf-Stellung. Bei Nichtabruf innerhalb der genannten Frist wird Ausfallschaden geltend gemacht.
7.0 Einrichtung der Anlagen
Die Montage und Inbetriebnahme der Anlagen ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
8.0 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
8.1
Sämtliche Waren bleiben Eigentum von Maile bis zur Erfüllung sämtlicher ihm ggü. dem Vertragspartner zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung, die dann für Maile erfolgt. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren steht Maile Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
8.2
Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Seine Kaufpreis- oder Werklohnforderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweiligen Lieferung oder Leistung an Maile abgetreten.
8.3
Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellungen oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner vorgenommen werden, ist Maile befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
8.4
Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte muss Maile vom Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt werden. Alle Maile durch solche Zugriffe Dritter entstehende Kosten trägt der Vertragspartner.
9.0 Gewährleistung
9.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme und bestimmt sich nach
folgendem Abschnitt:
a.
Mängelrügen des Vertragspartners haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
b.
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Maile auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind im Rahmen der Zumutbarkeit für den Vertragspartner zulässig. Ersetzte Teile werden Eigentum von Maile.
c.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von Maile auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die Maile gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, Maile fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Entstehung des Schadens zur Last.
d.
Die Gewährleistung entfällt in den folgenden Fällen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Vertragspartner, natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z. B. Wasser, Frost, Hitze), sofern sie nicht nachweislich auf ein Verschulden von Maile zurückzuführen sind.
9.2
Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Vertragspartner Rückabwicklung des Vertrags oder Minderung verlangen. Alle weitergehenden vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit Maile nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann, bzw. eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gegeben ist.
10.0 Haftung
10.1
Die Haftung von Maile für Personen- und Sachschäden ist beschränkt auf folgende Versicherungssummen je Versicherungsfall: 5.000.000,– € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden (für die einzelne geschädigte Person höchstens 3.000.000,– €) 100.000,– € für Vermögensschäden.
10.2
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Vertragspartner die bestmögliche Verwendung der Produkte erläutern. Sie befreien den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
11.0
Schutzrechte, Werkzeuge, Unterlagen
11.1
An von Maile gefertigten Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen – mit Ausnahme von Werbedrucksachen – behält sich Maile das Urheberrecht und Eigentum vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlichem Einverständnis zugänglich gemacht werden.
11.2
Die zur Herstellung der Vertragsgegenstände im Auftrag des Vertragspartners hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn ihre Herstellung gesondert berechnet wird, Eigentum von Maile. Eine
Herausgabe erfolgt auch bei Vertragsbeendigung nicht, sofern nicht
etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
12.0
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
12.2
Gerichtsstand ist in allen gesetzlich zulässigen Fällen Göppingen.
12.3
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbindungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand Mai 2014