Maile Gaswarnanlagen GmbH & Co. KG#

AGB´s

logo

Maile Gaswarnanlagen
GmbH & Co. KG
Daimlerstr. 6
73105 Dürnau
Telefon 07164/9440- 0
Telefax 07164/9440- 29
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.


Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.0
Geltung, Angebot und Vertragsabschluss
1.1
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hans Maile Gaswarnanlagen
GmbH (im Folgenden „Maile“) erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller Verträge,
die Maile mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen
Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Vertragspartner.
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder sonstiger Dritter finden
auch dann keine Anwendung, wenn Maile ihrer Geltung im Einzelfall
nicht gesondert widerspricht. Ein Einverständnis von Maile mit der
Geltung fremder AGB bedarf in jedem Fall der auf den Einzelfall
bezogenen schriftlichen Zustimmung von Maile.
1.2
Alle Angebote von Maile sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der
Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen ab Zugang annehmen.
1.3
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Ausführung der
Lieferung durch Maile innerhalb dieser Frist zustande. Erfolgt eine
Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig
als Auftragsbestätigung.
1.4
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Maile und dem
Vertragspartner ist der schriftlich geschlossene Vertrag nebst diesen
AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen, Nebenabreden
und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
1.5
Maile behält sich Konstruktions- und/oder Formänderungen des Vertragsgegenstandes
ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit
vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für
den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Zumutbar sind
insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen und Anpassungen
an den neuesten Stand von Technik und Wissenschaft,
Verbesserungen der Konstruktion und der Materialauswahl. Angaben
über Mengen, Maße, Farben, Gewichte etc. sind als annähernd zu betrachten
und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine
ausdrückliche schriftliche Zusicherung erteilt wurde oder die Verwendbarkeit
zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung
voraussetzt.
2.0
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Sämtliche Preise verstehen sich in € zuzüglich Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe, sowie Verpackungs- und Versandkosten
ab Werk (Dürnau). Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert
berechnet.
2.2
Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Maile zugrunde
liegen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss
erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Maile.
2.3
Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
rein netto ohne jeden Abzug, sofern ein solcher nicht vereinbart
wurde. Maßgebend für die Zahlung ist der Eingang bei Maile.
Schecks gelten erst ab Einlösung als Zahlung. Leistet der Vertragspartner
bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem
Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen, die Geltendmachung
höherer Zinsen und Verzugsschäden bleibt unberührt.
2.4
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Ansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.0
Zahlungsverzug
3.1
Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, kann Maile unbeschadet
sonstiger Rechte dem Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von 14
Tagen setzen mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die
Erfüllung des Vertrages durch Maile nicht mehr erfolgen wird. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Maile berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann
i. H. v. 25 % des vereinbarten Preises zuzüglich Umsatzsteuer gefordert
werden, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
vorbehalten.
3.2
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur
Zahlung fällig, wenn der Vertragspartner als Verbraucher mit mindestens
zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät
und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein
Zehntel des vereinbarten Preises beträgt oder der Vertragspartner als
Unternehmer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine
Zahlungen einstellt oder für sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt
worden ist.
4.0
Lieferung
4.1
Fristen und Termine für Lieferungen oder Leistungen von Maile gelten
nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Termin oder eine fixe
Frist vereinbart wurde. Maile kann unbeschadet ihrer Rechte aus
Verzugsgesichtspunkten eine Verlängerung um den Zeitraum ansetzen,
in dem der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
4.2
Maile haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, soweit
diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden
sind, die Maile nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Maile die
Lieferung oder Leistung erheblich erschweren, ist sie zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Soweit dem Vertragspartner infolge der Verzögerung
die Abnahme nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung ggü. Maile vom Vertrag zurücktreten.
4.3
Maile ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den
Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar
ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem
Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche
Kosten entstehen.
5.0
Erfüllungsort, Gefahrübergang
5.1
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
Dürnau, soweit nicht Anderes bestimmt ist. Schuldet Maile auch Arbeiten
ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Arbeiten zu erbringen sind.
5.2
Die Gefahr geht spätestens mit der Versendung der Lieferung auf den
Vertragspartner über. Dies gilt auch bei Teilleistungen.
6.0
Bestellungen auf Abruf
Von Maile bestätigte Bestellungen auf Abruf, müssen sofern nichts
anderes vereinbart ist, innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen
werden. Dasselbe gilt bei Terminrückbestellungen oder nachträglicher
auf-Abruf-Stellung. Bei Nichtabruf innerhalb der genannten
Frist wird Ausfallschaden geltend gemacht.
7.0
Einrichtung der Anlagen
Die Montage und Inbetriebnahme der Anlagen ist nur dann Vertragsgegenstand,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.


8.0
Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
8.1
Sämtliche Waren bleiben Eigentum von Maile bis zur Erfüllung
sämtlicher ihm ggü. dem Vertragspartner zustehender Ansprüche, auch
wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Dies gilt auch im Falle der
Verarbeitung, die dann für Maile erfolgt. Bei Verarbeitung, Verbindung
und Vermischung mit anderen Waren steht Maile Miteigentum im
Verhältnis des Rechnungswertes der Waren zur Zeit der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung zu.
8.2
Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern. Seine Kaufpreis- oder Werklohnforderungen
aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des
Rechnungsbetrages der jeweiligen Lieferung oder Leistung an Maile
abgetreten.
8.3
Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellungen oder wenn
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner vorgenommen
werden, ist Maile befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen.
Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
8.4
Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware
durch Dritte muss Maile vom Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt
werden. Alle Maile durch solche Zugriffe Dritter entstehende Kosten trägt
der Vertragspartner.
9.0
Gewährleistung
9.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine
Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme und bestimmt sich nach
folgendem Abschnitt:
a.
Mängelrügen des Vertragspartners haben unverzüglich schriftlich zu
erfolgen.
b.
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Maile auszubessern
oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar
oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt
herausstellen. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen
sind im Rahmen der Zumutbarkeit für den Vertragspartner zulässig. Ersetzte
Teile werden Eigentum von Maile.
c.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von Maile auf die
Abtretung der Haftungsansprüche, die Maile gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, Maile fällt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Entstehung des Schadens zur Last.
d.
Die Gewährleistung entfällt in den folgenden Fällen: ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme
durch den Vertragspartner, natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische,
elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z. B. Wasser,
Frost, Hitze), sofern sie nicht nachweislich auf ein Verschulden von Maile
zurückzuführen sind.

9.2
Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen
oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Vertragspartner Rückabwicklung
des Vertrags oder Minderung verlangen. Alle weitergehenden
vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Vertragspartners
sind ausgeschlossen, soweit Maile nicht grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz angelastet werden kann, bzw. eine Haftung für
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gegeben ist.
10.0
Haftung
10.1
Die Haftung von Maile für Personen- und Sachschäden ist beschränkt
auf folgende Versicherungssummen je Versicherungsfall:
5.000.000,-- € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
(für die einzelne geschädigte Person höchstens 3.000.000,-- €)
100.000,-- € für Vermögensschäden
10.2
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie
Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Vertragspartner
die bestmögliche Verwendung der Produkte erläutern. Sie befreien
den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung, sich durch
eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten
Zweck zu überzeugen.
11.0
Schutzrechte, Werkzeuge, Unterlagen
11.1
An von Maile gefertigten Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen
– mit Ausnahme von Werbedrucksachen – behält sich Maile das
Urheberrecht und Eigentum vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlichem
Einverständnis zugänglich gemacht werden.
11.2
Die zur Herstellung der Vertragsgegenstände im Auftrag des Vertragspartners
hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge,
Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn ihre Herstellung
gesondert berechnet wird, Eigentum von Maile. Eine
Herausgabe erfolgt auch bei Vertragsbeendigung nicht, sofern nicht
etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
12.0
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des
UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
12.2
Gerichtsstand ist in allen gesetzlich zulässigen Fällen Göppingen.
12.3
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbindungen berührt die Verbindlichkeit
des Vertrages im Übrigen nicht.

Stand Mai 2014

AGB´s als Download   pdf-32

ISO 9001:2015

Zertifikat (Deutsch)

pdf-64

ISO 9001:2015

Zertifikat (Englisch)

pdf-64

ATEX-MF-50 EX-DK

Zertifikat

pdf-64

ATEX-MF-60 EX-DK

Zertifikat

pdf-64